Inhalt
4.
Eine Berichtigung von Bekanntmachungen in der Verschollenheitsliste ist nicht möglich. Ist eine in der Verschollenheitsliste erschienene Bekanntmachung mit Fehlern behaftet, die eine Berichtigung erfordern, so ist ein neues vollständiges Ersuchen um Aufnahme der berichtigten Bekanntmachung in die Verschollenheitsliste unter Verwendung des Vordruckes (Anlage A) zu stellen.