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RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
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Ausweise von Diplomaten und anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen
Die Art der Ausweise von Diplomaten und der anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen ergibt sich aus dem Rundschreiben des Auswärtigen Amtes zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland vom 15. September 2015 (Gemeinsames Ministerialblatt – GMBl. – S. 1206).