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Inhaltsverzeichnis
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Medienstaatsvertrag (MStV) Vom 14.–28. April 2020 (§§ 1–122)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (§§ 1–2)
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II. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (§§ 3–25)
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1. Unterabschnitt Rundfunk (§§ 3–16)
§ 3 Allgemeine Grundsätze
§ 4 Informationspflichten, Verbraucherschutz
§ 5 Auskunftsrechte
§ 6 Sorgfaltspflichten
§ 7 Barrierefreiheit
§ 8 Werbegrundsätze, Kennzeichnungspflichten
§ 9 Einfügung von Rundfunkwerbung und Teleshopping
§ 10 Sponsoring
§ 11 Gewinnspiele
§ 12 Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken, Medienprivileg
§ 13 Übertragung von Großereignissen
§ 14 Kurzberichterstattung
§ 15 Europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen
§ 16 Auskunftspflicht und zuständige Behörden nach dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
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2. Unterabschnitt Telemedien (§§ 17–25)
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III. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 26–49)
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IV. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk (§§ 50–73)
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V. Abschnitt Besondere Bestimmungen für einzelne Telemedien (§§ 74–99e)
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VI. Abschnitt Übertragungskapazitäten, Freie Verbreitung (§§ 100–103)
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VII. Abschnitt Medienaufsicht (§§ 104–113)
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VIII. Abschnitt Revision, Ordnungswidrigkeiten (§§ 114–115)
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IX. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 116–122)
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Anlage ProgrammkonzeptDigitale Fernsehprogramme der ARD
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Anlage Konzepte für die Zusatzangebote des ZDF
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Anlage Programmkonzept DRadio Wissen
Anlage Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien
Anlage Negativliste Jugendangebot
Inhalt
MStV
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 14.04.2020
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1. Unterabschnitt Rundfunk
§ 3 Allgemeine Grundsätze
§ 4 Informationspflichten, Verbraucherschutz
§ 5 Auskunftsrechte
§ 6 Sorgfaltspflichten
§ 7 Barrierefreiheit
§ 8 Werbegrundsätze, Kennzeichnungspflichten
§ 9 Einfügung von Rundfunkwerbung und Teleshopping
§ 10 Sponsoring
§ 11 Gewinnspiele
§ 12 Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken, Medienprivileg
§ 13 Übertragung von Großereignissen
§ 14 Kurzberichterstattung
§ 15 Europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen
§ 16 Auskunftspflicht und zuständige Behörden nach dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen