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MStV
Text gilt ab: 01.12.2025
Fassung: 14.04.2020
§ 31f
Kodex zu Standards für Leitung und Aufsicht
(1) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio entwickeln jeweils Governance-Standards als anstalts- und organübergreifende Ordnung für Leitung und Aufsicht (Kodex) und schreiben diese fort. 2Der Kodex soll jeweils gemeinsam durch die Intendanten und die Gremienvertreterkonferenz (GVK), die Gremienvorsitzenden des ZDF und des Deutschlandradio unter Rückbindung an ihre Gremien entwickelt werden und Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für Leitung und Aufsicht der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios zur Konkretisierung gesetzlicher Maßgaben sowie zur Implementierung anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung vorsehen. 3Über die Vorgaben von Satz 1 und 2 hinausgehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) 1Die in der ARD zusammengeschlossenen Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erklären jeweils, inwieweit dem Kodex entsprochen wird oder welche Standards nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen nicht. 2Die Erklärung ist im Internetauftritt der Rundfunkanstalt dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.