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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGeschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
  • Bereich erweiternErster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
  • Bereich reduzierenZweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
  • Bereich erweiternA. Allgemeine Vorschriften (§§ 30–66)
  • Bereich reduzierenB. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 67–126)
  • Bereich erweiternI. Allgemeine Vorschriften (§§ 67–69)
  • Bereich reduzierenII. Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen (§§ 70–120)
  • Bereich reduzieren1. Pfändung (§§ 70–90)
  • Bereich erweiterna) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam (§§ 70–71)
  • Bereich erweiternb) Pfändungsbeschränkungen (§§ 72–79)
  • Bereich erweiternc) Verfahren bei der Pfändung (§§ 80–88)
  • Bereich erweiternd) Unterbringung der Pfandstücke (§§ 89–90)
  • Bereich erweitern2. Verwertung (§§ 91–99)
  • Bereich erweitern3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen (§§ 100–117)
  • Bereich erweitern4. Auszahlung des Erlöses (§§ 118–119)
  • Bereich erweitern5. Rückgabe von Pfandstücken (§ 120)
  • Bereich erweiternIII. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 121–126)
  • Bereich erweiternC. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§§ 127–132)
  • Bereich erweiternD. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG) (§§ 133–134)
  • Bereich erweiternE. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen (§§ 135–151)
  • Bereich erweiternF. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen (§§ 152–154)
  • Bereich erweiternG. Hinterlegung (§ 155)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
  • Bereich erweiternFünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
  • Bereich erweiternSechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)

Inhalt

GVGA
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 01.09.2013
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1. Pfändung
a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam (§§ 70–71)
b) Pfändungsbeschränkungen (§§ 72–79)
c) Verfahren bei der Pfändung (§§ 80–88)
d) Unterbringung der Pfandstücke (§§ 89–90)
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