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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG) Vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695) BayRS 7801-1-L (Art. 1–18)
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Teil 1 Bayerisches Tierzuchtrecht (Art. 1–7)
Art. 1 Aufgaben des bayerischen Tierzuchtrechts
Art. 2 Datenübermittlung, Herkunftsvergleiche
Art. 3 Meldepflicht von Erbfehlern
Art. 4 Genreserve
Art. 5 Bienen
Art. 6 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Art. 7 Ordnungswidrigkeit
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Teil 2 Pflanzenschutz (Art. 8)
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Teil 3 Altrechtliche Weiderechte auf fremdem Grund und Boden (Art. 9–11)
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Teil 4 Zuständigkeiten und Befugnisse (Art. 12–16)
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Teil 5 Fördermaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Art. 17)
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Teil 6 Schlussvorschriften (Art. 17a–18)
[Schlussformel]
Inhalt
ZuVLFG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 23.12.2022
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Art. 7
Ordnungswidrigkeit
Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.