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ZuVLFG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 23.12.2022
Art. 1
Aufgaben des bayerischen Tierzuchtrechts
Die Aufgaben des bayerischen Tierzuchtrechts und Ziele der Förderung der bayerischen Tierzucht sind
1.
die weitere Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere in Bayern, der Erhalt landestypischer Nutztierrassen, insbesondere Zweinutzungsrassen, in ihrer Vielfalt sowie die Vermeidung von Erbfehlern,
2.
die Gewährleistung günstiger Voraussetzungen für eine nachhaltige, standortangepasste und innovative Tierzucht sowie die Erhaltung der bäuerlichen Zucht und
3.
die neutrale, wissenschaftlich fundierte und umfassende Information von Züchtern und Abnehmern über die genetische Qualität von Zuchttieren und Zuchtmaterial.