- 1.
- 
            die Kreisverwaltungsbehörden als untere Ausländerbehörden, 
- 2.
- 
            die Regierungen als 
              - a)
- 
                Höhere Ausländerbehörden und 
- b)
- 
                Zentrale Ausländerbehörden, 
 
- 3.
- 
            die Regierung von Mittelfranken als Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, 
- 4.
- 
            das Landesamt für Asyl und Rückführungen (Landesamt) und 
- 5.
- 
            das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als oberste Ausländerbehörde (oberste Landesbehörde).