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Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (Verordnung Zulassungs- und Ausbildungsordnung berufliche Schulen – ZALBV) Vom 24. Juli 2018 (GVBl. S. 689) BayRS 2038-3-4-7-1-K (§§ 1–12)
§ 1 Anmeldung und Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst
§ 1a Experimentierklausel
§ 2 Versagensgründe
§ 3 Ziel und Inhalte des Vorbereitungsdiensts
§ 4 Zuständigkeiten
§ 5 Sprecher der Studienreferendare
§ 6 Ausbildungsformen
§ 7 Ausbildung an Einsatzschulen
§ 8 Unterrichtsaushilfe
§ 9 Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
§ 10 Wiederholung einzelner Ausbildungsabschnitte
§ 11 Sonstiger Qualifikationserwerb
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ZALBV
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 24.07.2018
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München, den 24. Juli 2018
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Bernd Sibler, Staatsminister