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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–2)
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Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten (Art. 3–12)
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Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (Art. 13–18)
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Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen (Art. 19–23)
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Fünfter Teil Schlussvorschriften (Art. 24–35)
Art. 24 Gleichstellungen
Art. 25 Wohnheime
Art. 26 Untermietverhältnisse
Art. 27 Erweiterter Anwendungsbereich
Art. 28 Verwaltungszwang
Art. 29 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
Art. 30 Ordnungswidrigkeiten
Art. 31 Weitergehende Verpflichtungen
Art. 32 Verordnungsermächtigung
Art. 33 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
Art. 34 Überleitungsregelungen
Art. 35 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayWoBindG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 23.07.2007
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Art. 28
Verwaltungszwang
Verwaltungsakte der zuständigen Stelle können im Weg des Verwaltungszwangs vollzogen werden.