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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–2)
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Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten (Art. 3–12)
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Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (Art. 13–18)
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Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen (Art. 19–23)
Art. 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
Art. 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
Art. 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
Art. 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
Art. 23 Mieterhöhung
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Fünfter Teil Schlussvorschriften (Art. 24–35)
[Schlussformel]
Inhalt
BayWoBindG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.07.2007
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Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
Art. 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
Art. 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
Art. 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
Art. 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
Art. 23 Mieterhöhung