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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–2)
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Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten (Art. 3–12)
Art. 3 Überlassung an Wohnberechtigte
Art. 4 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, Verordnungsermächtigungen
Art. 5 Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Verordnungsermächtigung
Art. 5a Ausgeglichene Bewohnerstruktur
Art. 6 Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
Art. 7 Kostenmiete
Art. 8 Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
Art. 9 Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
Art. 10 Einmalige Leistungen
Art. 11 Einseitige Mieterhöhung
Art. 12 Kündigungsrecht des Mieters
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Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (Art. 13–18)
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Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen (Art. 19–23)
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Fünfter Teil Schlussvorschriften (Art. 24–35)
[Schlussformel]
Inhalt
BayWoBindG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 23.07.2007
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Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten
Art. 3 Überlassung an Wohnberechtigte
Art. 4 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, Verordnungsermächtigungen
Art. 5 Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Verordnungsermächtigung
Art. 5a Ausgeglichene Bewohnerstruktur
Art. 6 Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
Art. 7 Kostenmiete
Art. 8 Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
Art. 9 Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
Art. 10 Einmalige Leistungen
Art. 11 Einseitige Mieterhöhung
Art. 12 Kündigungsrecht des Mieters