Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–2)
  • Bereich erweiternZweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten (Art. 3–12)
  • Bereich reduzierenDritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (Art. 13–18)
  • Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
  • Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
  • Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
  • Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
  • Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
  • Art. 18 Bestätigung
  • Bereich erweiternVierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen (Art. 19–23)
  • Bereich erweiternFünfter Teil Schlussvorschriften (Art. 24–35)
  • [Schlussformel]

Inhalt

BayWoBindG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 23.07.2007
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“

Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
Art. 18 Bestätigung
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel