Inhalt

Text gilt ab: 29.04.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

13.   Ausnahmen

Ausnahmen von diesen Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Bei Ausnahmen von Nr. 8 und Nr. 9.3 stellt es das Einvernehmen mit der BayernLabo her.