Inhalt
8.
Eigenkapital
Die gesamte Eigenleistung soll – auch im Hinblick auf die Erfordernisse der Darlehenssicherung nach Nr. 9.6 – 15 % der veranschlagten Gesamtkosten nicht unterschreiten. Bei der Mindesteigenleistung können Zuschüsse anderer Zuwendungsgeber sowie die Zuschüsse nach Nr. 7 berücksichtigt werden.