Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Sachliche Fördervoraussetzungen

4.1  

Die Nrn. 4.1 bis 4.4 sowie die Nrn. 5.1 und 5.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13. April 2023 (BayMBl. Nr. 206), gelten entsprechend.

4.2  

Die allgemeinen technischen Anforderungen nach Nr. 7 WFB 2023 sollen in aller Regel erfüllt sein. Nr. 46 WFB 2023 ist entsprechend anzuwenden. Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.