Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Aufwandsvergütung nach Art. 17 BayRKG
Bereich erweitern
1.
Bereich erweitern
2.
Bereich erweitern
3.
4.
5.
6.
7.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 09.02.1998
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
6.
Die Nrn. 2 bis 5 gelten entsprechend für Beschäftigte der Ämter für Landwirtschaft und Ernährung, die tageweise zur Dienstaushilfe/Unterrichtsaushilfe an anderen Ämtern eingesetzt sind.