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15-Punkte-Programm der Bayerischen Staatsregierung zur Inneren Sicherheit; Entlastung der Polizei von sachfremden Tätigkeiten
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Text gilt ab: 04.08.1997
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Asylbewerber, die außerhalb des ihnen vorläufig zugewiesenen Ortsbereiches angetroffen werden, werden von der Polizei zur unverzüglichen Rückkehr aufgefordert. Das Ausländeramt ist hiervon zu unterrichten.