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15-Punkte-Programm der Bayerischen Staatsregierung zur Inneren Sicherheit; Entlastung der Polizei von sachfremden Tätigkeiten
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Text gilt ab: 04.08.1997
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16.
Die Jugendämter stellen bei der Betreuung aufgegriffener Kinder und Jugendlicher durch Absprache mit der Polizei sicher, dass aufgegriffene Kinder und Jugendliche unverzüglich angemessen untergebracht werden.