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Text gilt ab: 01.02.2011

7. Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer als Seminarleiterinnen bzw. Seminarleiter

Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Förderlehrerin bzw. Förderlehrer der BesGr. A 12 als Leiterin bzw. Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern ist eine mindestens vierjährige Dienstzeit im Amt der BesGr. A 10 sowie in der aktuellen dienstlichen Beurteilung neben einer entsprechenden Verwendungseignung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG).