Inhalt
4.
Zweck und Zielsetzung der Zuwendung
1Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Investitionen, durch die dauerhafte und vorbildliche Grün- und Erholungsanlagen in Verbindung mit einer Gartenschau geschaffen oder bestehende Anlagen weiterentwickelt und verbessert werden. 2Ziel ist dabei die Verbesserung
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der ökologischen Verhältnisse im Stadtgebiet, insbesondere auch durch eine Steigerung der Biodiversität,
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der innerörtlichen klimatischen Gegebenheiten
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sowie der Naherholungsmöglichkeiten und der Aufenthaltsqualität in Siedlungsräumen
zur Unterstützung einer integrierten, nachhaltigen Stadt- und Stadt-Umland-Entwicklung. 3Diese Investitionen aus Anlass von Gartenschauen stellen ein wichtiges Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung dar und können zur Behebung städtebaulicher Fehlentwicklungen beitragen. 4Sie unterstützen eine nachhaltige, umwelt- und naturfreundliche Stadtentwicklung in bayerischen Städten, indem ökologisch hochwertige, das Stadtklima positiv beeinflussende und für die Bevölkerung attraktive Landschaftsräume und Freiflächen als bleibende Werte geschaffen werden. 5Aus Anlass von Gartenschauen geschaffene Grün- und Erholungsanlagen leisten einen bedeutenden Beitrag, damit Bayern Klimaneutralität erreicht (Art. 2 Abs. 2 Bayerisches Klimaschutzgesetz).