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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über Zuwendungen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Wald
1. Zuwendungszweck
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2. Gegenstand der Zuwendung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
6. Sonstige Bestimmungen
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7. Verfahren
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VNPWaldR 2021
Text gilt ab: 06.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 18. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.