Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Antragsberechtigten.
3.1
Antragsberechtigte
1Antragsberechtigt sind
- –
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wald im Sinne des Art. 2 BayWaldG,
- –
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen, auf denen Wald im Sinne des Art. 2 BayWaldG neu begründet werden soll,
- –
Trägerinnen und Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen.
2Trägerinnen und Träger einer überbetrieblichen Maßnahme im Körperschafts- oder Privatwald können sein
- –
an der Maßnahme beteiligte Waldeigentümerinnen und -eigentümer,
- –
kommunale Körperschaften,
- –
anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, wenn sie satzungsgemäß dazu geeignet sind, für ihre ordentlichen Mitglieder.
3Maßnahmenträgerinnen und -träger sowie Antragstellende, die nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer der beantragten Förderfläche(n) sind, werden nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers gefördert.
3.2
Nicht Antragsberechtigte
Nicht antragsberechtigt sind
- –
der Bund,
- –
das Land,
- –
juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in Händen von Bund oder Ländern befindet.