Inhalt

BayProTier
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025

5.   Verpflichtungen

Die Verpflichtungen gemäß den Anlagen sind während des Verpflichtungszeitraumes (ein Jahr) für alle in die Förderung einbezogenen Tiere einzuhalten.