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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie Bayerisches Programm Tierwohl 2024/25
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Verpflichtungen
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6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
7. Mehrfachförderung
8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bereich erweitern
9. Verfahren
10. Veröffentlichung
11. Überwachung
12. Inhaltliche Änderungen (Revisionsklausel)
13. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
BayProTier
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025
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Anlagen
Anlage 1:
Komfortstufe Zuchtsauenhaltung und Ferkelaufzucht (ZS 1) und Premiumstufe Zuchtsauenhaltung und Ferkelaufzucht (ZS 2) – Begriffsbestimmungen und GV-Werte, Bemessungsgrundlage, zuwendungsfähige Ausgaben, Höhe der Zuwendung und sonstige Zuwendungsbestimmungen
Anlage 2:
Mastschweinehaltung (MS) – Begriffsbestimmungen und GV-Werte, Bemessungsgrundlage, zuwendungsfähige Ausgaben, Höhe der Zuwendung und sonstige Zuwendungsbestimmungen
Anlage 3:
Mast- und Aufzuchtrinder (MR) – Begriffsbestimmungen und GV-Werte, Bemessungsgrundlage, zuwendungsfähige Ausgaben, Höhe der Zuwendung und sonstige Zuwendungsbestimmungen