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787-L
Richtlinie Bayerisches Programm Tierwohl 2024/25
(BayProTier)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 21. Mai 2024, Az. G3-7490-1/1469
(BayMBl. Nr. 283)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die Richtlinie Bayerisches Programm Tierwohl 2024/25 (BayProTier) vom 21. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 283)
Beihilferechtliche Grundlage:
Beihilfen nach dieser Richtlinie sind gemäß Art. 31 der Verordnung (EU) 2022/2472 freigestellt.
Landesrechtliche Grundlagen:
1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV).
3Mit der jeweiligen Anrede (z. B. „Antragsteller“, „Zuwendungsempfänger“) sind in dieser Richtlinie alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.