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BayProTier
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025

10.   Veröffentlichung

Auf der Beihilfe-Website werden folgende Informationen veröffentlicht:
Kurzbeschreibung,
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahme, einschl. Änderungen,
Name der Bewilligungsbehörde,
Informationen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2022/2472 für jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro.