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AGZ
Text gilt ab: 01.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4.   Förderkriterien

Der Zuwendungsempfänger muss
eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 ha in benachteiligten Gebieten in Bayern bewirtschaften,
eine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von weniger als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens aufweisen.