Inhalt
4.
Förderkriterien
Der Zuwendungsempfänger muss
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eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 ha in benachteiligten Gebieten in Bayern bewirtschaften,
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eine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von weniger als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens aufweisen.