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AGZ
Text gilt ab: 23.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4.   Förderkriterien

Der Zuwendungsempfänger muss
eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 ha in benachteiligten Gebieten in Bayern bewirtschaften,
seinen Betriebssitz im Sinne von § 2 GAPInVeKoSV in Bayern haben;
unterliegt der Betriebsinhaber in Deutschland nicht der Festsetzung der Einkommensteuer bzw. befindet sich im Falle von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen die Geschäftsleitung nicht in Deutschland, so muss der überwiegende Anteil der vom Betriebsinhaber in Deutschland bewirtschafteten LF in Bayern liegen,
eine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von weniger als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens aufweisen.