Inhalt

AGZ
Text gilt ab: 23.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1.   Zuwendungszweck

1Ziel ist die Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung. 2Darüber hinaus soll die Förderung zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften beitragen.