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787-L Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22. Juni 2023, Az. G4-7271-1/1385 (BayMBl. Nr. 369)
Teil A
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Teil B Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau – zum Ressourcenschutz, zur Förderung der Biodiversität und Anpassung an den Klimawandel
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Teil C Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
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Teil D Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
6. Förderausschluss
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Teile B bis D Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verfahren, In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 22.06.2023
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6.
Förderausschluss
Vorhaben die gleichzeitig mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm oder dem Sonderprogramm Landwirtschaft gefördert werden, sind für eine Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen.