Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Förderfähig sind Sensorsysteme zur Anwendung bei Nutztieren. 2Die Systeme müssen die Erkennung von Problemen durch kontinuierliches Überwachen von geeigneten Indikatoren oder Verhaltensabweichungen sowie ein gezieltes, vereinfachtes Monitoring von erfolgten Maßnahmen ermöglichen. 3Die förderfähigen Ausgaben umfassen Sensoren, Basiszubehör (unter anderem Antennen), zugehörige Software (inklusive Kopplung zu Agrarmanagementsoftware) und Installationskosten. 4Sensorsysteme, die z. B. Bestandteil eines Fütterungsautomaten oder einer melktechnischen Einrichtung sind, können im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert werden. 5Förderfähig sind zudem Tierortungssysteme, mit denen die Aufenthaltsorte freilaufender Nutztiere ermittelt werden können.