Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 22.06.2023
Vorheriges Dokument (inaktiv)

787-L

Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 22. Juni 2023, Az. G4-7271-1/1385
(BayMBl. Nr. 369)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital vom 22. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 369)
1Grundlagen dieser Richtlinie sind
die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere Art. 23 und 44 BayHO sowie die zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) und
die Verordnung (EU) 2022/2472.
2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3Diese Richtlinie wurde in Anwendung des Art. 14 der Verordnung (EU) 2022/2472 erlassen und bei der EU-Kommission freigestellt.
4Mit der jeweiligen Anrede (z. B. „Antragsteller“, „Zuwendungsempfänger“) sind in dieser Richtlinie alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.