Inhalt
5.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1
Zuwendungs- und Finanzierungsart
Die Zuwendungen werden als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
5.2
Höhe der Zuwendung
1Die Zuwendung beträgt 25 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Sensorsystem. 2Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 15 000 Euro pro Antrag begrenzt.
5.3
Umfang der Zuwendung
1In jeder Produktgruppe wird eine Zuwendung grundsätzlich nur für jeweils einen Förderantrag gewährt. 2Wurde für einen Förderantrag bereits eine Zuwendung auf Basis einer früheren BaySL-Digital-Förderrichtlinie gewährt, kann eine Zuwendung für einen weiteren Förderantrag bewilligt werden, wenn die fünfjährige Zweckbindungsfrist für den ersten Förderantrag vollständig abgelaufen ist. 3Pro Förderantrag kann jeweils nur ein Sensorsystem bzw. Tierortungssystem bewilligt werden.