Inhalt

EIF
Text gilt ab: 14.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 26.06.2023
1.
Zuwendungszweck
1Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit wird unterstützt und damit ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums geleistet.
2Bei der Förderung handelt es sich um eine Beihilfe im Sinne der De-minimis-Verordnung Gewerbe.