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Inhaltsverzeichnis
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787-L Richtlinie Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26. Juni 2023, Az. G4-7271-1/1387 (BayMBl. Nr. 354)
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Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Umfang und Höhe der Zuwendungen
Bereich erweitern
Teil B: Diversifizierungsförderung (DIV)
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Teil C: Verfahren
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
EIF
Text gilt ab: 14.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 26.06.2023
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Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Umfang und Höhe der Zuwendungen