Inhalt

EIF
Text gilt ab: 14.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 26.06.2023
1.
Zuwendungszweck
Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft können investive Vorhaben in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden, die zur
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,
Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder
Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung beitragen,
unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes.