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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der landwirtschaftlichen Familienberatung in Bayern
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Begünstigte
4. Zuwendungsempfänger
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5. Zuwendungsvoraussetzungen
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6. Art und Umfang der Zuwendung
7. Verpflichtung des Begünstigten bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
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8. Verfahren
9. Sonstige Bestimmungen
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FamBeR
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.