Inhalt
9.
Sonstige Bestimmungen
1Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind zum Bestandteil des Bewilligungsbescheids zu machen.
2Abweichend von Nr. 6.3 ANBest-P sind die förderrelevanten Unterlagen zehn Jahre nach Erlass des endgültigen Bewilligungsbescheides aufzubewahren.