Inhalt

FamBeR
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

3.   Begünstigte

1Begünstigt sind bäuerliche Familienbetriebe unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinn von Anhang 1 der Verordnung (EU) 2022/2472 Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben.
2Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) im Sinn von Art. 2 Nr. 59 der Verordnung (EU) 2022/2472,
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.