Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Zuwendungsfähig sind Beratungsleistungen für bäuerliche Familienbetriebe, einschließlich derzeit ruhende (verpachtete) landwirtschaftliche Betriebe.
2Gegenstand der Förderung sind hierbei ausschließlich Beratungsleistungen zu innerfamiliären Angelegenheiten, die im betrieblichen Zusammenhang stehen und nicht rein fachlicher Natur sind; insbesondere
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Familienkonflikte (z. B. Hofnachfolge, Hofüber-/aufgabe, Generationskonflikte),
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Problemsituationen auf Grund finanzieller Schwierigkeiten,
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ungeklärte Betriebsentwicklung,
unter Berücksichtigung der sozialen und persönlichen Situation auf dem Betrieb.
3Eine betriebswirtschaftliche Beratung, Beratungen zur Sozialversicherung und sonstigen Versicherungs-, Steuer- und Rechtsangelegenheiten, sowie zu rein familiären und nicht-betriebsbezogenen Angelegenheiten sind von der Förderung ausgenommen.
4Die Beratungsleistung wird in den Familienberatungsstellen oder direkt vor Ort z. B. auf dem Betrieb erbracht und umfasst neben der Beratung des Antragstellers auch den – in den Beratungsanlass – involvierten Personenkreis (insbesondere Hofnachfolger, Altenteiler, weichende Erben).