Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

Alle Zuwendungsempfänger haben sicherzustellen, dass zur Antragsstellung jeweils
Haushalts- und Stellenpläne vorgelegt,
im Antrag Schwerpunktthemen festgelegt
werden.