Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4. Art und Umfang der Zuwendung

Alle Zuwendungsempfänger haben sicherzustellen, dass zur Antragsstellung jeweils
Haushalts- und Stellenpläne vorgelegt,
im Antrag Schwerpunktthemen festgelegt
werden.