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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO)
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Sonstige Bestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft; sie gilt bis 31. Dezember 2027.