Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Zuwendung

1Zweck der Zuwendung ist die Stärkung der Bildungs- und Jugendarbeit im ländlichen Raum mit dem Ziel der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
2Die Tätigkeit der Landjugendorganisationen bildet dabei die Basis, für eine künftige Übernahme von Verantwortung und bürgerschaftlichem Engagement. 3Die Förderung der Arbeit der Landjugendorganisationen bildet die Grundlage für die Selbstorganisation ihrer Jugendarbeit und schafft damit die Voraussetzung für das weitere Wirken auf Ortsebene. 4Sie leistet auf diese Weise einen wertvollen Beitrag für junge Menschen zur Stärkung der Identität im ländlichen Gemeinwesen und zur Verhinderung der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten.