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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO)
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Sonstige Bestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Landjugendorganisationen mit ihren Rechtsträgern:
–
Landesstelle der Katholischen Landjugend Bayerns e. V.
–
Evangelische Landjugend gemeinnützige eG
–
Bayerische Jungbauernschaft e. V.