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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO)
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Sonstige Bestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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7.
Sonstige Bestimmungen
–
Die ANBest-I sind zum Bestandteil des Bewilligungsbescheids zu machen.
–
1
Abweichend von Nr. 1.8 ANBest-I ist die Beibehaltung oder Ansammlung einer sparsam bemessenen Betriebsmittelreserve (zum Ausgleich der Schwankungen in den monatlichen Einnahmen und Ausgaben für Zwecke der Sicherstellung der Zahlung der Personalausgaben) zum Jahresende zulässig, soweit sie aus Liquiditätsgründen notwendig ist.
2
Diese kann höchstens 50 % der gesamten jährlichen Personalausgaben betragen und ist im Verwendungsnachweis auszuweisen.
–
Folgende Unterlagen sind dem Staatsministerium bis spätestens zum 30. Juni des auf den Erhalt der Förderung folgenden Jahres vorzulegen:
•
Jährliche Evaluation des gesetzten Schwerpunktthemas bzw. der gesetzten Schwerpunktthemen in einem Sachbericht unter Einbeziehung in diesem Zusammenhang durchgeführter Maßnahmen,
•
Stand der Mitgliederzahlen der einzelnen Landjugendorganisationen.