Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7. Sonstige Bestimmungen

Die ANBest-I sind zum Bestandteil des Bewilligungsbescheids zu machen.
1Abweichend von Nr. 1.8 ANBest-I ist die Beibehaltung oder Ansammlung einer sparsam bemessenen Betriebsmittelreserve (zum Ausgleich der Schwankungen in den monatlichen Einnahmen und Ausgaben für Zwecke der Sicherstellung der Zahlung der Personalausgaben) zum Jahresende zulässig, soweit sie aus Liquiditätsgründen notwendig ist. 2Diese kann höchstens 50 % der gesamten jährlichen Personalausgaben betragen und ist im Verwendungsnachweis auszuweisen.
Folgende Unterlagen sind dem Staatsministerium bis spätestens zum 30. Juni des auf den Erhalt der Förderung folgenden Jahres vorzulegen:
Jährliche Evaluation des gesetzten Schwerpunktthemas bzw. der gesetzten Schwerpunktthemen in einem Sachbericht unter Einbeziehung in diesem Zusammenhang durchgeführter Maßnahmen,
Stand der Mitgliederzahlen der einzelnen Landjugendorganisationen.