Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

3.   Zuwendungsempfänger

3.1   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2017/40 zugelassenen Lieferanten.

3.2   Teilnahmeberechtigte Einrichtungen und begünstigte Kinder

1Begünstigt sind Kinder in Kindergärten und Häusern für Kinder sowie Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen in Bayern und vergleichbaren Einrichtungen gem. Nr. 5.3. 2Bei Heilpädagogischen Tagesstätten sind alle Kinder unabhängig vom Alter bis zum Schuleintritt begünstigt.
3Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinder in Kinderhorten und -krippen, sowie in nicht regelmäßig besuchten Einrichtungen wie z. B. Schullandheime oder Krankenhausschulen.

3.3   Anmeldung der Einrichtungen für das Schuljahr 2026/2027

1Voraussetzung für eine Teilnahme einer Einrichtung (gemäß Nr. 3.2) im Schuljahr 2026/2027 ist, dass sie in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) vorgegebenen Anmeldezeitraum durch einen Lieferanten (gemäß Nr. 6) über iBALIS für die jeweilige Produktgruppe angemeldet wird und die Anmeldung durch die Einrichtung fristgerecht bestätigt wird.
2In der Anmeldung wird pro Produktgruppe festgelegt, ob für die Einrichtung die Portionspauschale für Bio-Produkte oder konventionelle Produkte ausbezahlt werden kann.
3Der Anmeldezeitraum wird im Förderwegweiser des StMELF veröffentlicht.