Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

2. Gegenstand der Förderung

1Gegenstand der Förderung ist die Belieferung von teilnahmeberechtigten Einrichtungen (siehe Nr. 3.2) mit Obst, Gemüse und Milch entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben. 2Es sind grundsätzlich nur Lieferungen förderfähig, wenn der Lieferant zum Zeitpunkt der Lieferung zugelassen ist (vgl. Nr. 3.1).

2.1 Förderfähige Produkte

1Förderfähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen, sowie Milch gemäß Verordnung (EU) 2017/40, wobei auch genussfertig, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfelschnitze oder Karottenstifte) einbezogen werden können. 2Die Sortimentsliste unter Nr. 2.1.1 soll als Orientierung für eine Auswahl an Obst- und Gemüsearten in Abstimmung zwischen der belieferten Einrichtung und dem Lieferanten dienen. 3Es handelt sich dabei um eine nicht abschließende Liste, die durch Vereinbarung zwischen der belieferten Einrichtung und dem Lieferanten im Einzelfall ergänzt werden kann, sofern die ausgewählten Erzeugnisse den lebensmittelrechtlichen und den nach Verordnung (EU) 2017/40 vorgegebenen Anforderungen entsprechen. 4Unter Nr. 2.1.2 wird die förderfähige Milch definiert. 5Hier handelt es sich um eine abschließende Liste.

2.1.1 Förderfähiges Obst und Gemüse

Äpfel, Aprikosen, Bananen, Birnen, Blaubeeren, Brombeeren, Clementinen, Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Jostabeeren, Kirschen, Kiwis, Mandarinen, Melonen1, Mirabellen, Nektarinen, Orangen, Pfirsiche, Pflaumen, Stachelbeeren, Trauben, Zwetschgen und weitere Obstarten.
Gurken, Karotten, Kohlrabi, Paprika, Radieschen, Rettich, Tomaten, Zucchini, Fenchel, Sellerie und weitere Gemüsearten.

2.1.2 Förderfähige Milch

pasteurisierte Milch,
ESL-Milch,
H-Milch,
auch Ziegen- und/oder Schafmilch,
jeweils ab Fettstufe 1,5 % und ohne Zusätze von Zucker, Fett, Salz, Süßungsmitteln, Früchten und Fruchtzubereitungen, Stabilisatoren, Gelatine und Pektinen.

2.2 Nicht förderfähige Produkte

Nüsse, z. B. Wal-, Hasel- und Erdnüsse,
Sauerkonserven, Trockenobst, Obst- und Gemüsesäfte,
Rohmilch, Vorzugsmilch.

1 [Amtl. Anm.:] Melonen zählen botanisch zu den Kürbisgewächsen bzw. dem Gemüse, werden aber im Alltag als Obst eingestuft.