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Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027
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784-L

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 18. August 2026, Az. M4-7687.3-1/573

(BayMBl. Nr. 353)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes vom 18. August 2026 (BayMBl. Nr. 353)

1Grundlagen dieser Richtlinie sind:
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 671),
Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen,
Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom 3. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 907/2014 der Kommission,
Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013,
Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz,
Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz) ,
Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung) ,
Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz) ,
Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und die Verwaltungsvorschriften hierzu, sowie die Nrn. 1.1, 1.4, 1.5, 5a, 5b, 6, 8 und 9 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P),
Gesetz über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG)
in der jeweils geltenden Fassung.
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Präambel
1Das Programm ist ein wichtiger Baustein der Bayerischen Ernährungsstrategie und damit der Ernährungsbildung in Bayern. 2Im Rahmen dieser Richtlinie soll die kostenlose Abgabe von Obst, Gemüse und Milch unter den nachfolgend genannten Bedingungen und nach Verfügbarkeit der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel gefördert werden. 3Die Richtlinie dient der Durchführung der Vorschriften über die Gewährung einer Beihilfe für die Abgabe von Obst, Gemüse und Milch in Kindergärten und Häusern für Kinder und schulischen Einrichtungen im Rahmen eines von der Europäischen Union eingeführten und mitfinanzierten EU-Schulprogramms in Bayern. 4Die Umsetzung des EU-Schulprogramms erfolgt auf Grundlage einer regionalen Strategie gemäß Art. 23 Abs. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die Umsetzung eines Schulprogramms in Bayern.