Inhalt
7.
Transparenz
Auf der Beihilfe-Website der EU werden folgende Informationen veröffentlicht:
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Kurzbeschreibung,
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voller Wortlaut der Beihilfemaßnahme,
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Name der Bewilligungsbehörde,
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Informationen einzelner Beihilfeempfänger, deren Beihilfewerte den Schwellenwert von 10 000 € überschreiten.