Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

7.   Transparenz

Auf der Beihilfe-Website der EU werden folgende Informationen veröffentlicht:
Kurzbeschreibung,
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahme,
Name der Bewilligungsbehörde,
Informationen einzelner Beihilfeempfänger, deren Beihilfewerte den Schwellenwert von 10 000 € überschreiten.